Kosten der Behandlung
Eine osteopathische Behandlung dauert in der Regel ca. eine Stunde und kostet 120 Euro.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Erstattung durch gesetzliche und private Krankenkassen sowie Zusatzversicherungen ist möglich, aber individuell unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen.
Gesetzliche Krankenkassen:
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Die Höhe der Erstattung und die Voraussetzungen (z. B. ärztliche Verordnung) variieren je nach Kasse. Eine aktuelle Übersicht der erstattenden Kassen finden Sie auf osteokompass.de.
Private Krankenkassen:
Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen ist vertragsabhängig. In der Regel werden Heilpraktikerleistungen nach GebüH erstattet. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.
Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen:
Viele Zusatzversicherungen erstatten die Kosten anteilig oder vollständig. Die Details sind im jeweiligen Vertrag geregelt.
Die Osteopathie versteht sich als ergänzende Methode zur klassischen Medizin. Sie ersetzt nicht die konventionelle medizinische Diagnostik und Therapie.